Die Vorgänge in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung lassen SPD, Grüne, Die Linke/Liste Solidarität und UL fassungslos zurück. CDU, FDP, WsR und FW sorgen mit dem Verlassen der Sitzung für einen Eklat.
Nachdem CDU, WsR, FDP und FW meinten abschätzen zu können, dass sie für ihre favorisierte Lösung zum Gewerbepark West (Ikea) keine Mehrheit finden werden, verließen sie ohne Erklärung geschlossen den Raum, um eine Beschlussunfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung herbei zu führen.
Damit entziehen sich diese Stadtverordneten dem demokratischen Diskurs und erweisen dem Parlamentarismus in Rüsselsheim einen Bärendienst. Zur demokratischen Auseinandersetzung gehört, dass man seine Positionen vertritt, für Mehrheiten wirbt und Abstimmungsergebnisse akzeptiert. Alle diese fundamentalen demokratischen Grundsätze haben die „Flüchtenden“ mit Füßen getreten.
In Zeiten, in denen antidemokratische Kräfte erstarken und unsere demokratische Grundordnung angreifen macht es umso fassungsloser, dass Parteien in der Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung sich solch undemokratischer Mittel bedienen.
Im März 2021 findet die nächste Kommunalwahl statt. Wie wollen diese Kommunalpolitiker*innen Ihren Wähler*innen glaubhaft vermitteln, dass sie ihre Interessen vertreten werden, Verantwortung für die Stadt übernehmen und dabei nicht zu undemokratischen Mittel greifen?
Nachdem die Stadtverordneten dieser Fraktionen die Sitzung bis auf eine Person verlassen hatten, beantragte diese die Beschlussfähigkeit zu prüfen. Diese war mit 23 anwesenden Personen gegeben. Die HGO regelt dies in §53 eindeutig:
1Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter anwesend ist. 2Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit bei Beginn der Sitzung fest; die Beschlussfähigkeit gilt so lange als vorhanden, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird. 3Der Antragsteller zählt zu den anwesenden Gemeindevertretern
Dieses undemokratische Vorgehen ist damit auch noch kläglich gescheitert. Die verbliebenen Stadtverordneten habe Verantwortung übernommen und die Tagesordnung daraufhin gewissenhaft abgearbeitet.
Mehrere Stunden nach der Sitzung versucht die CDU ihr Vorgehen nun zu begründen und nutzt die Krankheit von Stadtverordneten aus, um das Vorgehen zu rechtfertigen. Die nachträgliche Rechtfertigung macht es jedoch noch schlimmer. Statt einzugestehen, dass dies ein unüberlegtes und fehlerhaftes Vorgehen war, versucht man den anderen Fraktionen Unmenschlichkeit zu unterstellen.
Festzuhalten ist:
- Zu keinem Zeitpunkt sind CDU, FDP, WsR oder FW am Tage der Stadtverordnetenversammlung oder im Vorfeld bezüglich einer Pairing-Möglichkeit auf uns zu gekommen
- Hätten CDU, FDP, WsR oder FW grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Abhaltung der STVV gehabt, hätten sie dies am Anfang der Sitzung oder im Vorfeld artikulieren müssen
- Die Sitzung dauerte bereits 40 Minuten und es hatten bereits mehrere Abstimmungen stattgefunden, als die CDU eine Sitzungsunterbrechung beantragte. Die genannten Fraktionen verließen ohne Erklärung die Versammlung.
- Die Beschlussfähigkeit war weiterhin gegeben, HGO §53 ist hier eindeutig.